Die hier aufgeführte Jahreshauptversammlung wird ausgesetzt und auf unbestimmte Zeit
verschoben!!!
Hiermit lädt die Abteilung Rollhockey
ihre MitgliederInnen zur Jahreshauptversammlung ein. Eltern nicht stimmberechtigter Kinder wird (unabhängig der Satzung des VfL Hüls) die Möglichkeit gegeben
mitzureden.
Ein eigenes Stimm- und das das aktive + passive Wahlrecht (siehe
§5 unten) haben alle MitgliederInnen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Info (aus der Satzung des VfL Hüls):
§ 5: Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Mit der Aufnahme
in den Verein erkennt das Mitglied die Satzung an. Es verpflichtet sich, die Satzungsregelungen und die Ordnungen des Vereins sowie die Beschlüsse der Vereinsorgane zu befolgen. Die Mitglieder
sind verpflichtet, alles zu unterlassen, was dem Ansehen und dem Zweck des Vereins entgegensteht.
(2) Die ordentlichen
Mitglieder des Vereins gemäß §3 Abs. 2 sind berechtigt, die Einrichtungen und Anlagen des Vereins zu nutzen und Sport zu treiben, sowie an den Veranstaltungen des Vereins im Rahmen der
vorhandenen Kapazitäten teilzunehmen.
(3) Die Rechte und
Pflichten der außerordentlichen Mitglieder gemäß §3 Abs. 3 werden im individuellen Mitgliedsvertrag festgelegt.
(4) Das aktive und
passive Wahl- und Stimmrecht besitzen ordentliche Mitglieder, wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet haben. Wählbar in das Präsidium sind Mitglieder, die das 21. Lebensjahr vollendet
haben.
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